Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GSTK Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der GSTK Holding GmbH sowie ihren Tochtergesellschaften (GSTK Architektur GmbH, GSTK ELT Fachplanung GmbH, GSTK HKLS Fachplanung GmbH und GSTK Energieberatung GmbH) und ihren Auftraggebern, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen. Abweichende Vereinbarungen müssen in Textform getroffen werden.

Die AGB gelten grundsätzlich einheitlich für alle Tochtergesellschaften, es sei denn, spezifische Regelungen für einzelne Bereiche oder Gesellschaften sind erforderlich. In solchen Fällen werden abweichende Bedingungen in den jeweiligen Vertragsunterlagen oder individuellen Vereinbarungen festgehalten.


2. Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmer erbringen Planungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen Architektur, Energieberatung, Elektro- sowie Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik (HKLS). Soweit anwendbar, erfolgt die Honorierung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Für Leistungen, die nicht unter die HOAI fallen, erfolgt die Abrechnung nach individuellen Vereinbarungen.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots seitens des Auftraggebers in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags zustande. Verträge können auch durch digitale Signaturen über zertifizierte Plattformen (z. B. DocuSign, Adobe Sign) abgeschlossen werden.

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird der Auftraggeber ausdrücklich und separat über sein Widerrufsrecht informiert. Der Vertrag gilt als verbindlich, wenn der Auftraggeber die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat und die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Der Auftraggeber kann auf sein Widerrufsrecht verzichten, indem er dies ausdrücklich in Textform erklärt. In diesem Fall kann die GSTK Holding GmbH bzw. die jeweilige Tochtergesellschaft sofort mit der Leistungserbringung beginnen.


4. Leistungsumfang und Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und den darin definierten Leistungen oder, soweit vereinbart, aus den Leistungsphasen gemäß der HOAI. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Textform und führen zu einer entsprechenden Anpassung des Honorars.

Die Auftraggeber verpflichten sich, zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendige Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, führt dies zur Aufhebung vereinbarter Fristen und kann zu einem angemessenen Ausgleichsanspruch des Auftragnehmers führen.


5. Vergütung und Nebenkosten

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI oder individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten oder Druckkosten, werden pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Besondere Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen (z. B. 3D-Modellierung, vertiefte Kostenschätzungen), werden gesondert in Rechnung gestellt.


6. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung beglichen wird. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung sowie Mahngebühren erhoben werden.


7. Nutzung von Projekten zu Werbezwecken und Referenzen

Die Auftragnehmer sind berechtigt, das Projekt sowie erstellte Pläne, Entwürfe und Fotos zu Werbezwecken zu nutzen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

Ein nachträglicher Widerspruch gegen die Nutzung ist möglich, gilt jedoch nur für zukünftige Veröffentlichungen. Bereits erstellte und veröffentlichte Werbematerialien (z. B. gedruckte Broschüren) müssen nicht zurückgezogen werden.


8. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf das Fünffache des jeweiligen Auftragswerts, jedoch maximal 3.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem Verhalten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Umstände.


9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Entwürfe und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Eine Veränderung der Bauwerksgestaltung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers innerhalb der ersten 10 Jahre nach Fertigstellung nicht zulässig.


10. Datenschutz

Die Auftragnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur im Rahmen der Vertragserfüllung oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.


11. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird für die Dauer des jeweiligen Projekts geschlossen. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne Verschulden des Auftragnehmers, kann dieser 80 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.


12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der GSTK Holding GmbH, sofern gesetzlich zulässig.


13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.