Gutachten & Sachverständigen Tätigkeiten
Unsere jahrelange Erfahrung gepaart mit unserem Sachverstand macht uns zu einem idealen Partner im Bereich Gutachten und Sachverständigen Tätigkeiten.

Auf der sicheren Seite
Als freie Sachverständige können wir Elektroinstallationen begutachten und Sie vor wirtschaftlichen Schäden schützen.
Als freie Sachverständige für Elektrotechnik und Gebäudeautomation begutachten wir die vorhandene Installation und erstellen Ihnen Gutachten für Klärungen im Bauvorhaben, der Bauabnahme sowie für die Vorlage vor Gerichten oder für Versicherungen. Unsere Expertise reicht dabei von Abnahmegutachten über Fertigstellungsgutachten bis hin zu Institutionsgutachten.
Leistungsphasen
besser bekannt als Bauphasen gem. HOAI (Honorar für Architekten und Ingenieure)
Abgeschlossene Projekte
Wir begutachten Bauten jeglicher Art und öffentliche Gebäude nach DIN-Richtlinien. Hier sehen Sie einige unserer erfolgreich abgeschlossenen Projekte:
Sie erreichen uns unter:
+49 441 / 885 385 – 38
Unsere ergänzenden Arbeitsbereiche
Elektroplanung
Als Fachplaner entwerfen wir die notwendigen Stark- und Schwachstromanlagen für Ihre Bauvorhaben. Dazu planen wir die elektrischen Anlagen, Kommunikationsanschlüsse sowie die gesamte Beleuchtung und, wenn gewünscht, Ihre Gebäudeautomatisierung.
Dies erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen der Netzbetreiber und der gültigen Normen und Standards.
Systemintegration
Egal ob nur Smart Home oder Automatisierung im Großformat. Wir sorgen dafür, dass die Installationen in Ihrem Objekt intelligent und zentral auf Basis der gängigen Bussysteme gesteuert werden können.
Baubegleitung
Die Baubegleitung ist ein Muss bei jedem Bauvorhaben. Als freie Sachverständiger stehen wir Ihnen unabhängig zur Seite und achten darauf, dass alle Installationen ordnungsgemäß vorgenommen bzw. Lösungen für auftretende Probleme transparent entwickelt werden
Häufig gestellte Fragen
Die Gutachtenerstellung ist ein umfassendes Thema. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über den nachfolgenden Button. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
In welchen Bereichen werden Gutachten erstellt?
Prinzipiell sind es die Bereiche Gebäudeautomation und Elektrotechnik. Abnahmegutachten erstellen wir beispielsweise für Beleuchtungstechnik und Beleuchtungsberechnungen sowie für netzwerktechnische Installationen (IT). Telefonanlagen fallen bedingt in diesen Sektor. Hierbei kommt es auf die genauen Anforderungen an. Wir können die Verkabelung begutachten, ebenso wie die Korrektheit der gelieferten Geräte. Die spezifischen Unterfunktionen der einzelnen Geräte sind jedoch vom Hersteller zu prüfen, da die Bandbreite an Herstellern, Modellen und Geräten hier schlicht und ergreifend zu umfangreich ist. Sind Sie nicht sicher, ob wir Ihr Anliegen bearbeiten können, kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Welche Arten von Gutachten können angefertigt werden?
Gutachten ist nicht gleich Gutachten. Hier gibt es essentielle Unterschiede. Wir fertigen Abnahmegutachten, Institutionsgutachten und Fertigstellungsgutachten an. Abnahmegutachten bedeuten, wir bewerten, ob die ausgeführte Elektroinstallation ökonomisch sinnvoll ist. Institutionsgutachten sind ein spezieller Bereich, in dem Installationen öffentlich errichteter Gebäude abgenommen werden. Dies geschieht im Rahmen der DIN-Zertifizierung für Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen. Fertigstellungsgutachten wiederum betreffen jede Baustelle. In diesem Fall begutachten wir, ob eine Leistung wirklich erbracht wurde. Das bedeutet: wir prüfen das Angebot, die getroffene Vereinbarung, das, was tatsächlich geliefert wurde und ob dies zusammengenommen nun als fertiggestellt gilt oder nicht.
Werden Gutachten für private und öffentliche Gebäude erstellt?
Ja. Im öffentlichen Bereich sind Institutionsgutachten gefragt, ebenso wie die Fertigstellungsgutachten und Abnahmegutachten, die auch für Privatpersonen relevant sind. Wir erstellen jede genannte Form der Gutachten und sind im öffentlichen Bereich offiziell DIN-zertifiziert für Institutionsgutachten im Bereich Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen.
Kann die GSTK als unabhängiger Gutachter auftreten?
Ja, für öffentliche und private Gebäude. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Rolle als unabhängige Gutachter, insbesondere in der Abnahme von Brandmelde- und Sprachalarmierungssysteme nach DIN-Richtlinien. Dies betrifft Abnahmegutachten und Institutionsgutachten. Klassische Fertigstellungsgutachten fertigen wir ebenfalls unabhängig an. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Gebäude im Privatbesitz oder in öffentlicher Hand befindet.